Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allart Alla Bechler Kinderevents und mehr 

Gültig ab 01.09.2017

 

Stornierung wegen schlechtem Wetter:

 

Eine gebuchte Zuckerwatte Maschine kann wenn es im Freiengebraucht wird, kann bei vorrausgesagtem Regen bis zu 2 Tage vor der Veranstalltung kostenlos storniert werden. 

 

 

Stornierung aus anderen Gründen:

 

Soll Ihr Fest aus irgendeinen Grund ausfallen, bin ich berechtigt folgende Gebühren zu berechnen.

 

       - 100% am Veranstaltungstag und am Vortag

       - 70 %   2 Tage vor Veranstaltung bis eine Woche vor der Veranstaltung

       -  50%   8 Tage vor Veranstaltung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung

       -  20 %  15 Tage vor der Veranstaltung bis 20 Tage vor der Veranstaltung

 

Ich behalte mir vor Termine im Krankheitsfall oder durch Einwirkungen höherer Gewalt o.Ä. kurzfristig abzusagen. In diesem Fall muss kein Honorar bazahlt werden. 

Wenn ein bestätigter Termin von mir nicht angehalten werden kann, werde ich selbstverständlich alle vorgezahlte Leistunge zurückerstatten. Z.B Kaution oder Vorkasse.

Für Kunden entstehen dabei keine weitere Kosten.

 

Fällt eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt pausieren oder ganz abgebrochen werden muss, und ich schon vor Ort bin, suche ich natürlich zuerst nach Ausweichmöglichkeiten, wie z.B. ein von meiner Seite aus geeigneter Platz oder geschützte, trockene Räumlichkeiten, damit es trotzdem weiter gehen kann. Aber muss es aus soll einem Grund trotzdem beendet werden, so muss trotzdem leider das volle Honorar gezahlt werde.

Außer sollten einzelne Bedingungen anderst besprochen und schriftlich hinterlegt sein oder werden, so wird das nach diesen Bedingungen gehandelt werden.

 

 

Wichtig!!!!! 

 

Anforderungen:

 

Bitte direkte Zufahrt für ein PKW muss gewährleistet sein. Sollte es nicht möglich sein , bitte um vorherige Absprache. 

Der Kunde stellt den für die erfolgreiche durführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verügung.

Hierunter fallen insbesondere Zelt, Tische und Stühle, Räume und ggf. Strom und Wasseranschluß. Sowie WC . Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden, stellt Veranstalter Sonnen-,bzw, Regenschutz , im Winter eine Heizung zu Verfügung.

 

Der Kunde trägt Verantwortung, das insbesondere auf Firmen-, und Werkgelände potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer derVeranstaltung beseitigt werden.

Müssen gemietete Geräte oder Fahrzeuge gereinigt werden, ist das die Aufgabe vom Auftraggeber  die  Eventmodule sauber zurückzubringen, ansonsten wird der Aufwand mit 35,-€ in Rechnung gestellt. Ebenso werden Geräte verspätet zurückgegeben so ist der für dieses Gerät gültige Mietpreis pro Tag nach  zu entrichten.

 

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese Geräte verantwortlich. Für angemietete Gegenstände von Übernahme bis zu Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Schaden oder Verlust durch verschulden des Kunden ,Veranstalltungs Gäste oder von Angestellten, werden erforderliche Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung in Rechnung gestellt.

 

Sollte ein gemietetes Gerät nicht Einsatz bereit sein,( weil es Defekt ist oder von andern Kunden nicht rechzeitig zurückgebracht wurde) , werde die Kosten für  diesen Gerät nicht berechnet.

 

Privatkunden:

 

Privatkunden haben die in Rechnung gestellte Leistunge sofort in Bar zu bezahlen.

 

Ich behalte mir vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

Sonstiges:

 

Leider kann ich aus Hygienischen Gründen keine Kinder / Erwachsene mit ansteckenden Krankheiten wie Erkältung mit laufenden Nase, Herpes usw. oder Hautproblemen schminken.

 

Kinderschminke, Tattoos und modelierte Luftballontiere sind Für KInder unter 3 Jahren nicht geiegnet.

 

Ebenfalls schminke ich keine werdenden Mütter, die kurz vor der Entbindung stehen. ( ca. 1 Monat vor dem errechnetem Geburtstermin ), ebenfalls gilt das, wenn die Schwangerschaft kompliziert verläuft, wenn z.B. Bettruhe vom Artzt verordnet wurde. Das Wohl des Kindes und der werdenden Mutter ist viel Wichtiger. Deswegne bitte ich da um Ihr Verständnis.

 

 

Weiteres:

 

Ebenfalls bahalte ich mir vor, eine angefangene Schminkmaske nicht fertig zu schminken , wenn ein Kind sich nicht entsprechend vehält ( z.B. nicht stillsitzen kann, oder weint werend der schminkt wird.

 

Absagen /Abbruch:

 

Auch unterbreche ich meine Arbeit wenn mein Wohl gefährdet wird bei der Arbeit mit Erwachsenen, auch ohne Angaben von Gründen, wenn Anzügliche  Bemerkungen / Beleidigunge, Handgreiflichkeit usw. auftreten sollte.

 

Ebenfalls behalte ich mir vor keine Erwachsene zu schminken wenn die, z.B. durch erkennbar erhöhtem Alkoholspiegel stehen. Ich behalte mir das Recht vor, bei geschäftsschädigender Maßnamen oder Rufmord o. Ä. betreffende Persononen , des Platzes zu verweisen, bis zu die Security und Polizei einzuschalten.

Auch wenn dadurch die abgemachte Arbeitszeit nicht angehalten werden kann, ist das volle ausgemachte Honorar zubezahlen.

 

Ich behalte mir vor eine Person die mich begleiten darf mitzubringen, die mich unterstützt.

 

 

 

Hier finden Sie mich

Alla Bechler

77761 Schiltach

 

015201925657

 

 

Kontakt

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